Umwelt-, Sozial- und Governance-Bewertungen

Ein sozial verantwortungsbewusster Investor integriert Umwelt-, Sozial- und Governance-Bewertungen (ESG) bei der Auswahl und Gewichtung der Unternehmen in seinem Portfolio.

Grundsätzlich besteht die erste Phase darin, die Wertpapiere, die in das Portfolio aufgenommen werden können, durch ein doppeltes Ausschlussverfahrens zu begrenzen, dies anhand von Ausschlusskriterien im Zusammenhang mit Produkten bzw. Verhaltensweisen. Je nach den Werten des Investors können Produktausschlüsse dazu führen, dass bestimmte Sektoren insgesamt ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich meist um konventionelle und nichtkonventionelle Waffen, die Tabak-, Kohle- und Nuklearindustrie, gentechnisch veränderte Organismen in der Agrochemie, die Glücksspielbranche und die Pornografie. Verhaltensausschlüsse erlauben, Aktiengesellschaften auszuschliessen, die bezüglich ihrer Geschäftsethik umstritten sind oder wegen schwerwiegender Verletzungen der Menschenrechte, der natürlichen Umwelt oder der Regeln guter Unternehmensführung nicht berücksichtigt werden können.

In einer zweiten Phase ist eine Umwelt- und Sozialbewertung durchzuführen, die auf dem Verhalten des Unternehmens gegenüber jeder einzelnen seiner Anspruchsgruppen basiert: der natürlichen Umwelt, den Lieferanten, Mitarbeitern, Kunden, Zivilgesellschaft und Aktionären. Je nach Tätigkeitsbereich des Unternehmens und Sensibilität der Zivilgesellschaft können die Prioritäten der nichtfinanziellen Strategie angepasst werden. So wird beispielsweise die Umweltprüfung innerhalb eines Unternehmens, das in einem Sektor mit hohem CO2-Ausstoss tätig ist und damit in wesentlichem Ausmass zum Klimawandel beiträgt, eine höhere Gewichtung erhalten.

Letztlich ermöglicht dieser Ansatz, die Unternehmen nach ihrer absoluten ESG-Performance und im Vergleich zu anderen Gesellschaften derselben Branche zu klassifizieren. So kann der Anleger beispielsweise Investitionen in die besten Unternehmen der jeweiligen Branche bevorzugen («Best in Class»-Vorgehen).