Ausübung der Aktionärsrechte

Ein sozial verantwortungsbewusster Investor nimmt seine Aktionärsrechte systematisch wahr. Dies führt dazu, dass der Anleger seine Stimmrechte regelmässig ausübt und mit den Führungsinstanzen der Unternehmen in einen Dialog tritt, insbesondere zu ESG-Fragen.

Für einen sozial verantwortungsbewussten Anleger ist die aktive Ausübung der Aktionärsrechte der zweite Schritt nach der Definition und dem Aufbau des Wertpapierportfolios. Er ist Anteilseigner verschiedener Unternehmen geworden und hat als solcher besonders wichtige Sozial- und Eigentumsrechte im Hinblick auf seinen langfristigen Anlagehorizon. In diesem Fall ist ein sozial ver-antwortungsbewusster Investor gehalten, seine Rechte in Übereinstimmung mit seinen Erwartungen an die ökologische und soziale Verantwortung sowie an eine gute Unternehmensführung auszuüben.

Zu den sozialen Rechten der Aktionäre gehört in erster Linie die Ausübung der Stimmrechte an der Generalversammlung als treuhänderische Pflicht für den sozial verantwortungsbewussten Anleger. Diese umfasst vier aufeinanderfolgende Schritte, nämlich die Annahme allgemeiner Stimmrechts-richtlinien, die Formulierung spezifischer Abstimmungspositionen für jede Generalversammlung, die Durchführung administrativer Schritte zur effektiven Ausübung des Stimmrechts und schliesslich die Mitteilung der abgegebenen Stimmen.

Ein zweites und besonders wichtiges Aktionärsrecht ist die Aufnahme eines aktiven Dialogs mit den Führungsinstanzen der Unternehmen. Tatsächlich fallen viele Fragen im Zusammenhang mit der Umwelt- und sozialen Verantwortung oder der Corporate Governance nicht in die direkte Zuständigkeit der Aktionäre, sondern in jene des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung. Der effektivste Weg, solche Themen anzugehen, ist der direkte Dialog mit der Unternehmensleitung. In diesem Fall wird die Wirkung des Dialogs grösser sein, wenn sich möglichst viele Anteilseigner zusammenschliessen und so einen höheren Anteil des Aktienkapitals vertreten.

Wenn die Ausübung der Stimmrechte und der Aktionärsdialog nicht ausreichen, um ein Unternehmen für seine Verantwortung im Sinne der ESG zu sensibilisieren, ist es legitim, die Massnahmen im Bereich des aktivem Aktionariats zu intensivieren. Ziel bleibt, die langfristigen Interessen der Aktionäre und anderer Anspruchsgruppen zu wahren. In diesem Rahmen kann man eine öffentliche Intervention an der Generalversammlung oder die Traktandierung eines Aktionärsantrags erwägen. Um die Unterstützung für einen solchen Antrag zu erhöhen, kann es sich lohnen, eine Unterstützungsgruppe von Investoren mit den selben Zielen zu bilden. Ziel diesem Zusammenschluss ist es, den Druck auf die Führungsinstanzen der Aktiengesellschaften zu erhöhen, indem die Investorengemeinschaft oder eventuell auch die Zivilgesellschaft mobilisiert wird.